Im laufenden Betrieb

Webagentur einbinden

Für die barrierefreie Realisierung eines Webauftritts ist in erster Linie die Webagentur zuständig. Informieren Sie Ihre Agentur über die neue Zielsetzung Barrierefreiheit.

Aktueller Stand der Barrierefreiheit ermitteln

Wie sieht es aktuell mit der Zugänglichkeit Ihres Webangebotes aus? Ermitteln Sie den Status quo: Wo gibt es Mängel, wo ist Barrierefreiheit schon umgesetzt?

Testverfahren stehen in Form des BITV-Tests und des WCAG-Tests zur Verfügung. Geben Sie entweder einen Expertentest bei einer Prüfstelle des BIK-BITV-Test-Prüfverbunds in Auftrag oder fordern Sie Ihre Agentur auf, eine BITV/WCAG-Selbstbewertung vorzunehmen.

Der Vorteil eines Expertentests: Auf das Ergebnis ist Verlass. Der Test mündet in einem ausführlichen Testbericht und gibt, wenn möglich, Verbesserungsvorschläge. Vorteil der Selbstbewertung: Sie ermöglich der Agentur eine erste Auseinandersetzung mit dem Thema und ist bestenfalls schon eine Schulung für die Umsetzung. Allerdings bewerten die Agenturen nach unserer Erfahrung ihre Arbeit häufig zu positiv.

Pflichtenheft erstellen

Auf Basis des Testergebnisses sollte die Agentur ein Pflichtenheft erstellen und mit Ihnen absprechen. Einige Mängel können sicherlich kurzfristig und problemlos behoben werden, andere Zugänglichkeitsprobleme sind vielleicht schwieriger zu beheben. Probleme können etwa auch durch die Nutzung internen Quellen (etwa Datenbanken, Dokumente, Prozesse) entstehen. Hier ist zu fragen, was lässt sich integrieren, was muss neu gestaltet werden? Auch eingebundene Module von Drittanbietern, z.B. Buchungssysteme, können die Barrierefreiheit behindern und müssten ausgetauscht werden.

In dem Pflichtenheft sollte zudem unterschieden werden zwischen Anforderungen, die die Agentur betreffen, und Anforderungen, die die Webredakteur:innen bei der Eingabe von Inhalten umsetzen sollten.

Umsetzung

Nun ist das Pflichtenheft Schritt für Schritt von der Agentur abzuarbeiten.

Sorgen Sie dafür, dass die Webredakteur:innen zu den Anforderungen an Barrierefreiheit geschult werden. Hierfür stellen wir den Leitfaden Webinhalte barrierefrei pflegen zur Verfügung. Er kann durch Ihre Agenturen um die Besonderheiten des genutzten CMS ergänzt werden. Webredakteur:innen können dann sofort mit der barrierefreien Einpflege neuer Inhalte beginnen und nach und nach ältere Inhalte überarbeiten.

Auch nach außen können die laufenden Bemühungen bereits dargestellt werden. Sie können Ihren Webauftritt um eine Barrierefreiheitserklärung ergänzen und dort über das Vorhaben informieren. Es kann auch aufgezeigt werden, für welche Bereiche Barrierefreiheit bereits umgesetzt ist, und woran derzeit noch gearbeitet wird.

BIK BITV-Test – BIK Prüfzeichen

Um zum Abschluss der Maßnahmen die erreichte Barrierefreiheit zu prüfen und nach außen darstellen zu können, eignet sich ein BIK BITV-Test. Er wird durch die Expert:innen des BIK BITV-Test-Prüfverbundes durchgeführt. Werden alle geprüften Seiten eines Webangebots mit "konform" bewertet, kann das Prüfzeichen "BIK BITV-konform (geprüfte Seiten)" auf der Website eingebunden und das gute Testergebnis nach außen dokumentiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.bitvtest.de.